Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Verdachtskündigung: vorherige Anhörung des Arbeitnehmers notwendig - fehlerhafte Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Häufige Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt keine verhaltensbedingte Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - …
Auszug aus ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12
Eine Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn es bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Juris). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12
Weiter ist der Arbeitnehmer zwingend darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, dass eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, wenn der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - Juris). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, bei Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (beispielhaft BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - Juris). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12
Nach ständiger Rechtssprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts kann ein wiederholt schuldhaftes verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz trotz entsprechender vorheriger Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (beispielhaft BAG Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 - Juris).